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Ab 2014 ist die Rotfeder in den Gewässern der NWA ganzjährig geschützt. Diese freiwillige, vereinsinterne Beschränkung beschloss der Gesamtvorstand auf seiner Herbststagung. Grund für die Unterschutzstellung sind arten- und umweltrelevante Aspekte. Zum einen wird die Rotfeder von mehreren Ländern der Bundesrepublik Deutschland - darunter auch Nordrhein-Westfalen - zu den gefährdeten Arten gezählt. Zum anderen tragen sie dazu bei, die sich immer häufiger ausbreitende Wasserpest zu bekämpfen. Rotfedern sind nämlich in der Lage, pro Tag ca. 25 g Elodea canadensis zu verzehren. Aus diesem Grund wurden schon 2012 und 2013 mehrere Testgewässer der NWA mit den teuren Rotfedern besetzt. Dabei bestätigten sich die positiven Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen. Rotfeder dürfen ab 2014 somit nicht mehr gezielt beangelt werden. Zufällig gefangene Rotfedern sind vorsichtig vom Haken abzulösen und schonend zurück zu setzen.

Die Rotfeder, die zur Familie der Karpfenfische gehört, kann leicht mit dem Rotauge verwechselt werden. Deutliche Unterscheidungsmerkmale sind die Iris des Auges und die Stellung der Rückflosse. Die Iris der Rotfeder ist gelb, die des Rotauge - wie ihr Name - rot. Die Rückenflosse der Rotfeder beginnt deutlich hinter dem Ansatz der Brustflossen, beim Rotauge fast über dem Ansatz der Bauchflosse. Außerdem haben die Rotfedern einen deutlich Rotanteil in allen Flossen. Das Maul der Rotfeder ist leicht oberständig, das des Rotauge end- bis leicht unterständig.
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