Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
Hochwasser 2023 - Reservebecken Alfsee
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Neue Naturschutzverordnung tritt 2015 in Kraft

2015 wird die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen-Rieste" verabschiedet, dass das Europäische Vogelschutzgebiet "Alfsee" umfasst. Dazu gehören das südlich der L 76 gelegene Hauptbecken, mit dem südlich vorgeschalteten Absetzbecken und der Zuleiter bis zur Dreihorstbrücke, sowie das nördlich der L 76 gelegene Reservebecken mit dem Durchleiter. Die Verabschiedung der Naturschutzverordnung beinhaltet auf für uns Angler einige Änderungen, die wir vereinsintern schon ab dem 1. Jan. 2015 verbindlich einführen, damit wir den Erlaubnisschein nicht während des laufenden Jahres anpassen müssen.

Dies sind insbesondere:
- Auf der Westseite (Bahnstrecke) besteht zukünftig ganzjährig ein absolutes Angelverbot (auch bei den Schaftränken, die bislang frei waren).
- Tabu ist zukünftig auf der Westseite auch die kleine Ecke an der Überlaufschwelle.
- Im Vorbecken (Absetzbecken) entfallen am Ostufer die 80 m Angelstrecke bis zum Schafzaun.
- Das Nachtangeln ist am Ostufer nahe der Überlaufschwelle und am NordwestPlateau nicht mehr gestattet.
Weitere Erläuterungen siehe Skizze.

Es ist uns allen klar, dass die Angelfischerei durch die neue Naturschutzverordnung erhebliche Einschränkungen hinnehmen muss. Dennoch ist es positiv, dass das Angeln nicht ganz eingeschränkt und in Teilbereichen auch zukünftig noch erlaubt sein wird. Das ist dem Umstand zu verdanken, dass wir uns als Angler immer natur- und umweltbewußt verhalten haben. Diesen guten Ruf möchten wir nicht verlieren. Deswegen bitten wir alle, sich die Naturschutzverordnung genau durchzulesen. Wir werden sie auf unserer Homepage veröffentlichen, wenn sie rechtskräftig geworden ist.
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