Am Großen Heidesee in Bad Laer konnten nun einige Angelstrecken neu ausgewiesen werden (siehe Skizze). Die Uferbereiche sind jetzt in vier Bereiche aufgeteilt:
Angelstrecke:
Hier kann man bedenkenlos angeln.
Angelverbot - Uferbetretungsverbot:
Hier ist nicht nur das Angeln sondern auch ein behördliches Uferbetretungsverbot ausgesprochen, da die Ufer nicht eindeutig als standsicher beurteilt wurden. Das mag für den einen oder anderen sicherlich unverständlich sein, weil einige Uferbereiche schon alt und bewachsen sind, aber vereinsseitig nicht zu ändern.
Angelverbot - Laichschonbezirk:
Diese Strecken wurden vereinsseitig gesperrt, um die natürliche Reproduktion zu fördern. Außerdem ist in Planung, die Bereiche weiter im Sinne des sogenannten Baggerseeprojektes eigenständig zu entwickeln. Vorstand und Biologische Gewässerkommission werden in Zusammenarbeit mit der zuständigen NWA-Gruppe ein Konzept erstellen.
Angelverbot - ohne Markierung:
Diese Uferbereiche dürfen nicht betreten werden, weil es sich hier teilweise noch um Betriebsgelände handelt, noch gearbeitet wird oder diese Bereiche noch nicht saniert sind. |