1.
Vom 15.Okt. bis 15. März für jegliches Angeln gesperrt.
Vom 16.März bis 15. Mai nur mit einer Rute und nur mit Kunstköder erlaubt.
Vom 16. Mai bis 14. Okt. mit zwei Ruten und beliebigem erlaubt.
2.
Achtung! Angeln (auch Spinnfischen) nur mit Schonhaken oder Haken mit angedrückten Widerhaken erlaubt.
3.
Ab Mühle Bohle bis 30m unterhalb (Bereich Kolk und Fischtreppe) ist das Angeln untersagt.
4.
Ab Brücke Mühle Bohle bis 30 m flussaufwärts beidseitig bis zum Weidezaun ist das Angeln untersagt.
5.
An den Zuwegungen und auf dem Gelände der Mühle Bohle ist das Befahren und Parken für Kfz. aller Art verboten.
6.
Sperrstrecke aufgrund Sanierung der Dütetalbrücke!
Bis auf Weiteres ist die Dütestrecke zwischen dem Bauernhof Kuhlbreite 79 und der Zufahrt Birkenallee Nr. 2 für jegliches Angeln wegen Brückenbauarbeiten gesperrt! Siehe auch die Beschilderung!
7.
Sperrstrecken der Gewässerkarte bzw. der Internet-Skizzen beachten.