 [ GEWÄSSER / Stillgewässer / 720 Heidesee (kleiner) ]
 Beschränkungen:
Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
Weitere, besondere Bestimmungen siehe "Großer Heidesee" Nr. 721. Diese gelten auch für den "Kleinen Heidesee".
Das Parken ist nur an den ausgeschilderten Parkplätzen erlaubt. Bei Zuwiderhandeln wird der Erlaubnisschein ent
zogen. Das Angeln und Anfüttern im Kleinen Heidesee ist nur mit Maden und Würmern zulässig. Separate
Beschilderung bei Zufahrt zum Gewässer beachten(Zufahrt gegenüber Ortschaft Schierloh).
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