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 GEWÄSSER / Stillgewässer / 505 Alfsee . . . |  |  |  | |  Gewässerbeschreibung Das Hase-Rückhaltebecken Alfsee besteht aus dem Zuleiter, dem Absetzbecken, dem Hauptbecken, dem Reservebecken und dem Ableiter.Die Wassertiefe bei normalem Wasserstand beträgt fast überall rund 1,50 Meter. Nur im nordwestlichen Bereich wird eine Tiefe von etwas mehr als 2 Meter erreicht. Am Westufer bestehen ausgedehnte Schilfzonen, ansonsten ist das Uferbild von Steinschüttungen, die von Grassoden
durchwachsen sind, geprägt. Die Größe des Hauptbeckens beträgt rund 220 Hektar.
Wer einmal einen richtig großen Karpen landen möchte, ist am Alfsee gut aufgehoben. | | Beschränkungen
Bitte gesonderte Mindestmaße und Schonzeiten nur für den Alfsee beachten! Bei nicht im Erlaubnisschein aufgeführten Mindestmaßen oder Schonzeiten gilt die niedersächsische Binnenfischereiverordnung.
Gemäß Verordnung über das Naturschutzgebiet "Hochwasserrückhaltebecken Alfhausen-Rieste" (siehe unter "Normen") ist die ordnungsgemäße Ausübung der Angelfischerei am Hauptbecken und am Zuleiter nur nach folgenden Vorgaben erlaubt:
1.
an den in der maßgeblichen Karte dargestellten und örtlich gekennzeichneten Angelabschnitten mit den Ziffern 1 - 6, einschließlich des direkten Zugangs zu diesen Angelabschnitten
a) ausschließlich vom Ufer aus unter größtmöglicher Schonung des natürlichen Uferbewuchses,
b) ohne das Anlegen von Futterplätzen im Vorfeld eines Angeltermins,
c) ohne Einsatz von ferngesteuerten Köder- / Futterbooten,
d) ohne Anlegen von Angelstegen,
e) ohne Entfernen oder Zurückschneiden der vorkommenden Wasser- und Uferpflanzen,
f) ohne Einbringen von Pflanzen und gebietsfremden Fischarten (z. B. Graskarpfen),
2.
an den Angelabschnitten mit den Ziffern 1 und 5 zusätzlich
a) nur im Zeitraum vom 01.04. bis zum 30.09. eines jeden Jahres,
b) ohne Ausüben des Nachtangelns in der Zeit zwischen dem kalendarischen Sonnenunter- und Sonnenaufgang.
3.
an den Angelabschnitten mit den Ziffern 2, 3, 4 und 6 zusätzlich ohne Ausüben des Nachtangelns im Zeitraum vom 01. 10. bis zum 31. 03. eines jeden Jahres in der Zeit zwischen dem kalendari-schen Sonnenunter- und Sonnenaufgang.
Zusätzlich::
a) Das Betreten und Durchwaten des Alfsees ist verboten.
b) Die Überlaufschwelle und das Ausgleichsbauwerk dürfen zum Zwecke der Fischerei nicht betreten werden.
c) Unbefestigte Flächen außerhalb der Angelabschnitte dürfen nicht betreten oder befahren werden.
d) Bei der Zufahrt zum Gewässer seperate Beschilderung beachten.
Angelabschnitte 1 - 6:
Die genauen Angelabschnitte ergeben sich aus der Skizze (AA 1 = 15m / AA 5 = 200m).
Zuleiter (oberhalb der Dreihorstbrücke - Richtung Osnabrück):
Siehe auch Gewässer Nr. 504.
Reservebecken:
Das Angeln am Durchleiter oder an den dortigen Wasserstellen ist verboten.
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