Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
1.
Bootsbenutzung (nicht motorbetrieben) zum Zwecke des
Angelns erlaubt. Vorherige Anmeldung auf der NWA-Geschäftsstelle
erforderlich. Jeder Nutzer hat sich im Vorfeld über die jeweils aktuellen Regelungen zur Bootsbenutzung zu informieren (Homepage oder Geschäftsstelle).
Boote 01.07.bis 31.12. und Belly-Boote 01.05. bis 31.12. dürfen in diesen Zeiten nur den linken Teil des Sees (vom Vereinshaus aus gesehen), beginnend bei der Landzunge benutzen. Der rechte Teil des Sees ist zusätzlich freigegeben für: Boote 01.09.bis 31.12. und Belly-Boote 01.07. bis 31.12.
2.
Die Benutzung von Modell-Booten zum Zwecke des Angelns oder Anfütterns ist in diesem Gewässer erlaubt (Allgem. Bestimmungen Pkt. 14 beachten).