Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
Hochwasser 2023 - Gehrde-Rüsfort (Zuwegung zum Haseteich)
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Gastkarten
der NWA Osnabrück e.V. online erwerben!  
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Zustimmungserklärung

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Vorgang abgeschlossen

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Dann können Sie hier eine Gastkartenerlaubnis zum Fischfang in den Gastkartengewässern
der Niedersächsisch-Westfälischen-Anglervereinigung Osnabrück e.V. erwerben. Das gilt aber nicht für Personen, die aus der NWA ausgeschlossen, deren Erlaubnisschein eingezogen oder gegen die eine Maßregel verhängt wurde oder die ausstehende Beiträge und Gebühren noch nicht entrichtet haben.

Eine Gastkartenerlaubnis darf auch nur beantragen, wer eine Fischerprüfung bestanden hat.

Eine Gastkartenerlaubnis wird ihnen erteilt, wenn Sie sich mit der elektronischen Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden erklären und die Bestimmungen und Hinweise des Erlaubnisumfangs
akzeptieren, was Sie im Bearbeitungsschritt "Zustimmungserklärung" bestätigen müssen.

Die Erlaubnis wird Ihnen unmittelbar nach Abschluss Ihres Kaufs per E-Mail übermittelt und steht Ihnen deswegen sofort zur Verfügung. Die Erlaubnis ist aber erst gültig, wenn Sie das Gastkartenentgelt bei einer Sparkasse, Bank, Postbank oder per Internetbanking auf unser Konto überwiesen haben und im Besitz des entsprechenden Einzahlungsbelegs sind, auf dem Sie die von uns übermittelte Gastkartennummer - auch handschriftlich - vermerkt haben.

Die Gastkartenerlaubnis, der Beleg über die Einzahlung des Gastkartenentgelts und der Nachweis über die Fischerprüfung müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden, ansonsten besteht der Verdacht der Fischwilderei und entsprechende Maßnahmen werden eingeleitet.

Ferner ist die Gastkartenerlaubnis in Niedersachsen nur in Verbindung mit dem amtlichen Fischereischein oder dem Personalausweis gültig; in Nordrhein-Westfalen nur in Verbindung mit dem amtlichen Fischereischein.