NRW - Fischereiabgabe und neuer Fischereischein ab 1. Juli 2026 erforderlich[ 30.08.2026 ] Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat die Änderung des Landesfischerei-gesetzes am 17. Juni beschlossen. Ab 1. Juli muss dann jeder Angler eine Fischereiabgabe entrichten und Angler mit Wohnsitz in NRW einen neuen Fischereischein beantragen. Es gelten aber Übergangsfristen. Angler, die in Niedersachsen wohnen und über einen Nds.-Fischereischein verfügen, müssen nur die Fischereiabgabe entrichten. Die Abgabe kann ab dem 3. Juli über ein Onlineportal oder bei der Gemeinde entrichtet werden. Nähere Informationen erhält man über den unten stehen Link (FAQ). Außerdem ist eine Hotline freigeschaltet, über die man weitere Hilfe bekommt.
FAQ von LAVES zur neuen Fischereiabgabe und zum Fischereischein:
https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2026/03/FAQ.pdf
Hotline: 02361 / 305 6606.
Onlineportal zur Entrichtung der Fischereiabgabe:
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/FISCHABZAH
Weitere Info:
https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2026/03/FAQ.pdf