Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
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Ein nicht zu übertreffendes Ergebnis erzielte der 1. Vorsitzende Hans Macke auf der gut besuchten Mitgliederversammlung in der Wittekindhalle in Wallenhorst-Rulle. Hans Macke wurde einstimmig in seinem Amt für drei weitere Jahre bestätigt. „Dies sei aber aus Altersgründen seine letzte Wahlperiode, dann müssen jüngere Mitglieder das Ruder in die Hand nehmen und Verantwortung für die Gesamtvereinigung übernehmen“, so der 1. Vorsitzende. Zuvor hatte Hans Macke noch einmal die wichtigsten Aufgaben skizziert, die er in den nächsten Jahren noch verwirklichen möchte. E wolle seine ganze Kraft aufwenden, damit die Kanäle wieder in den Erlaubnisschein der NWA aufgenommen werden können. Er halte es für unzumutbar, dass ab dem kommenden Jahr nur noch die Mitglieder eine Kanalkarte bekommen sollen, die über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen oder eine manuelle Versorgung nur mit einem erheblichen finanziellen Zusatzaufwand der NWA möglich sei, obwohl der Verein für alle Mitglieder den Beitrag an den AVN entrichten müsste. Er hoffe da auf das im nächsten Jahr neu zu wählende Präsidium des Anglerverbandes Niedersachsen mit neuen und klugen Köpfen. Außerdem wolle er sich weiterhin intensiv darum bemühen, weitere Gewässer zu requirieren.

Neben dem 1. Vorsitzenden stand auch der Referent für Umwelt und Gewässerhege zur Wahl an. In der finalen Phase stand dafür Uwe Wageringel zur Verfügung. „Ihm bedeute dieses Amt sehr viel und er übe es sehr gerne aus“, so der alte und neue Referent für Umwelt und Gewässerhege, der mit wenigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen im Amt bestätigt wurde.

Wie in jedem Jahr teilten sich der 1. und 2. Vorsitzende die Moderation der Versammlung. 73 Mitglieder seien im letzten Jahr verstorben, so Hans Macke. Besonders erwähnte er den Ehrenvorsitzenden Dieter Freiberg, der 20 Jahre als Vorsitzender aktiv war und die ersten NWA-Gewässer käuflich erworben hatte, um sie den nächsten Generationen dauerhaft zu sichern.

Als Gäste begrüßte Hans Macke insbesondere Ono Behrends, den 1. Vorsitzenden des BVO, und Werner Klasing, den Präsidenten des Angelverbandes Niedersachsen und den Fischereibiologen des AVN, Dr. Matthias Emmerich, der Fragen zum Kanal beantwortete. Ono Behrends unterstrich in seinem Grußwort die besondere vertrauensvolle und enge Beziehung beider Fischereivereine zueinander. Er bemängelte die Preistreiberei der beiden Landesverbande in Niedersachsen bei der Vergabe von Pachtverträgen und rief stattdessen zur Zusammenarbeit auf. Da hoffe er auf die Neuwahl des AVN-Präsidiums im nächsten Jahr, so Ono Behrends.

Werner Klasing berichtete über die Verbandsarbeit auf Landesebene. Mit den Ministerien sei man in Kontakt, jugendlichen Anglern im neuen Fischereigesetz mehr Möglichkeiten zu eröffnen. So sei es unverständlich, dass 12 Jahre alte Jugendliche mit einer bestandenen Fischereiprüfung erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr angeln dürften. Die am 31.12.2025 ausgelaufene Kormoranverordnung sei immer noch nicht wieder in Kraft gesetzt worden. Das neue Biodiversitätsgesetz, das zum Ziel habe, 15 % der Flächen unter einem strengen Schutz zu stellen, berge die Gefahr weitreichender Angelverbote. Unzufrieden zeigten sich die Mitglieder über die Ausführungen des AVN-Präsidenten zur Neuverpachtung des Zweigkanals Osnabrück und des Mittellandkanals. Der 2. Vorsitzende Jürgen Lindemann kritisierte hierzu noch einmal die Preispolitik des Verbandes. „Wenn man bedenkt, dass die NWA das fünffache von dem bisherigen Pachtpreis geboten und den Zuschlag nicht erhalten habe, weil man nicht das höchste Gebot vorgelegt hatte, kann man erahnen, was der AVN geboten hat“, so der 2. Vorsitzende. Diese Preistreiberei geschehe auf Kosten der Mitgliedsvereine, die letztendlich die Zeche bezahlen müssten, waren sich viele Versammlungsteilnehmer einig.

Der 2. Vorsitzende Jürgen Lindemann berichtete über den Stand der Ausweisung des FFH-Gebietes Düte in der Stadt und im Landkreis Osnabrück. Zurzeit befinde man sich im Anhörverfahren zur Gebietskulisse des FFH-Gebietes, die für die NWA noch nicht relevant sei. Er sei zuversichtlich, dass die Angelfischerei in der Düte auch nach der Unterschutzstellung durch eine Verordnung noch erlaubt sei. Die Hege und Pflege des Fließgewässers durch die NWA, insbesondere beim Schutz und der Evaluierung geschützter Fischarten und der Bekämpfung invasiver Arten wie dem Signalkrebses finde große Anerkennung bei den zuständigen Behörden. Außerdem berichtete er über Bemühungen, die Angelmöglichkeiten am Rubbenbruchsee auszuweiten. Man habe einen Brief an die Oberbürgermeisterin Kattarina Pötter mit der Bitte verschickt, an einer weitere Uferstrecke angeln zu dürfen, das Bootsangeln zuzulassen und einen Behindertenangelplatz zu bauen.

Viel Applaus erhielt die Rechnungsführerin Kerstin Hammermeister für ihren kompetenten und sachlichen Vortrag des Rechnungsergebnisses für 2025 und der Haushaltsplanung 2026. Neben den Personalkosten sind die Besatzmaßnahmen mit 150.000 € wiederum die größten Ausgabenposten der laufenden Verwaltung. Das jährliche Geschäftsvolumen des Vereins betrage nach wie vor etwa eine Million Euro. Einen erheblichen Betrag habe man in diesem Jahr auch wieder für den Ankauf von Gewässern eingeplant. Auf Antrag der Kassenprüfer erfolgte somit die einstimmige Entlastung der Rechnungsführerin und des Vorstandes.

Auf die Bedeutung der Jugendarbeit machten während des Vorstandsberichtes auch noch einmal die Jugendleiterinnen Diana Merkel-Romberg und Anke Ribbe hin und forderten die verstärkte Mitarbeit aller Vereinsmitglieder. Den langen Winter habe man mit Indoor-Veranstaltungen überbrückt, um die Jugendlichen bei der Stange zu halten. Mit Begeisterung hätten sich die jungen Anglerinnen und Angler an Ideen zu Gewässerentwicklungen, dem Zubereiten von Boilies oder etwa der Knotenkunde beteiligt.

Reiner Kuhlmann, berichtete über die Arbeit des Ehrenausschusses und bedankte sich bei der Fischereiaufsicht um Frank Tietz und Benjamin Tepe für ihre manchmal schwierige Aufgabe, die Kontrolle der Fischereiaufsicht sicher zu stellen. 2025 habe man 36 Verfahren – drei mehr als 2024 – verhandeln müssen. In den meisten Fällen seien befristete Angelverbote ausgesprochen worden. Drei Mitglieder habe man sogar aus dem Verein ausschließen müssen, weil sie größtenteils auch unter Alkoholeinwirkung Fischereiaufseher bedrängt oder beleidigt hatten und den Anweisungen der Aufseher nicht Folge leisten wollten.
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