Darf ich ab dem 1. Mai in der Huntestrecke 152 angeln oder nicht? Diese Frage stellten sich viele Mitglieder und selbst Funktionsträger waren überfordert. Der erweiterte NWA-Vorstand stellt nun klar: „Ab dem 1. Mai darf in der Huntestrecke 152 auf Friedfische geangelt werden“.
Was führte zu dieser Irritation? Weil der Anglerverband Niedersachsen (AVN) die Schonzeit für Raubfische in den Kanalstrecken verlängert hatte, beschloss der NWA-Gesamtvorstand, die Raubfischschonzeit ebenfalls zu verlängern, und zwar bis einschließlich 15. Mai eines Jahres. Missständliche und falsche Darstellungen im Erlaubnisschein und auf der Internetseite führten dann dazu, dass zwei Meinungen entstanden. Die einen meinten, das Angeln sei grundsätzlich erst ab dem 16. Mai zulässig und andere bezogen das nur auf das Raubfischangeln. Der erweiterte Vorstand bedauert dieses Missverständnis und entschuldigt sich dafür. Er stellt ferner fest, dass die Regelungen an der Hunte sehr unübersichtlich und teilweise veraltet sind. Sie sollen fürs nächste Jahr einfacher und verständlicher formuliert werden. Einige Beschränkungen sollen ganz entfallen, eine neue Beschilderung ist ebenfalls geplant.
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