Niedersächsisch-Westfälische Anglervereinigung e. V. (NWA) gegründet 1918
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NWA positionierte sich unmissverständlich gegen Einführung einer Fischereiabgabe in Niedersachsen
Mit einer deutlichen Dreiviertelmehrheit sprachen sich die Mitglieder des Anglerverbandes Niedersachsen (AVN) am Wochenende gegen die Einführung einer Fischereiabgabe in Niedersachsen aus. Damit folgten sie einem Dringlichkeitsantrag, der vom 1. Vorsitzenden der NWA im Auftrag von fünf Regionen des AVN formuliert und eingebracht wurde. Hintergrund ist die Novellierung des Niedersächsischen Fischereigesetzes, die u. a. auch die Einführung einer Fischereiabgabe vorsieht und Äußerungen von Präsidiumsmitgliedern des AVN, die eine Einführung in Niedersachsen befürwortet hatten. Der Dringlichkeitsantrag hat folgenden Wortlaut:

„Die Mitgliederversammlung des Anglerverbandes Niedersachsen (AvN) möge beschließen, dass

1. dem Präsidium des AVN auferlegt wird, innerhalb eines Monats (gerechnet vom Tage der MV 2026 an) dem zuständigen Landesministerium schriftlich mitzuteilen, dass sich die Delegierten der Vereine im AVN ausdrücklich gegen die Einführung einer Fischereiabgabe aussprechen;

2. der AVN (vertreten durch das Präsidium) sich intern sowie öffentlich (in den Medien, gegenüber dem Ministerium und der Politik) entschieden gegen eine Fischereiabgabe in Niedersachsen einsetzen, um bürokratische Hürden und finanzielle Mehrbelastungen für die Angler und deren Vereine zu verhindern;

3. das Präsidium des AVN jeweils zeitnah vollständig dem Gesamtvorstand sowie auf seiner Website darüber berichtet, um alle Vereine des Verbandes und alle Angler in Niedersachsen transparent und vollständig zu informieren. Dies umfasst sämtliche ergriffenen Maßnahmen in und gegenüber Medien, Ministerium und Politik.“

Jeder dieser drei Punkte wurde mit einer Mehrheit von rund 75 % der Mitglieder verabschiedet, so dass das Präsidium um Präsident Werner Klasing nun gefordert ist, dem zuständigen Ministerium in Niedersachsen deutlich zu machen, dass eine Fischereiabgabe in Niedersachsen nicht gewünscht ist. Eine deutliche Forderung, die sicherlich auch bei den anstehenden Landtagswahlen im nächsten Jahr bei den über 1000.000 Mitgliedern des AVN eine Rolle spielen dürfte.

Die wesentlichen Argumente gegen die Einführung einer Fischereiabgabe wurden im Dringlichkeitsantrag wie folgt begründet:

Ausgerechnet in unseren Vereinen und Verbänden organisierte Angler werden doppelt finanziell belastet, mit einem Verbandsbeitrag für den AVN plus der Fischereiabgabe.

Zu befürchten ist auch, dass Verpächter unserer Gewässer die Fischereiabgabe zahlen müssen und somit eine Erhöhung des Pachtzinses vieler Gewässer die Folge wäre, was uns weiter finanziell belasten würde.

Der Freistaat Sachsen hat die Fischereiabgabe bereits im Jahr 2012 wieder abgeschafft, weil der verwaltungsseitige Aufwand die Fischereiabgabe zu erheben und sachgerecht zu verwenden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht (Bürokratie-Monster) und finanzielle Mittel für Projekte sich auch über andere öffentliche Wege akquirieren lassen.
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