Krebsfang in NWA-Gewässern
[ 26.11.2025 ] Der Fang von nicht heimischen Krebsen - sogenannte invasive Arten – ist in den NWA-Gewässern unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
Mit Ausnahme der Gewässer Nette 171,172 und der Dalumer Teiche 734,735,736 ist das Fangen von invasiven Krebsen wie Signalkrebse oder Kamberkrebse in allen NWA-Gewässern erlaubt. Edelkrebse sind in den NWA-Gewässern ganzjährig geschützt und dürfen nicht gefangen und entnommen werden.
Die invasiven Arten wie Signalkrebse oder Kamberkrebse dürfen nicht nur, sondern müssen zwingend entnommen werden. Sie sind potenzielle Krebspestüberträger und gefährden somit die heimischen Edelkrebse. Der Signalkrebs ist unter anderem an seinen hellen Scherengelenken zu erkennen. Der Kamberkrebs an seinen rötlich-braunen Streifen auf dem Hinterteil. Die Scherenunterseiten und -gelenke des Edelkrebses sind rot (wichtiges Unterscheidungsmerkmal zu anderen Flusskrebsarten). Um die Augen herum befinden sich zwei Paar hörnerähnliche Gebilde (Postorbitalleisten), die die Augen schützen.
Krebse dürfen nur mit einer Senke (max. 1x1 m) oder mit einem sogenannten Krebsteller gefangen werden. Reusen oder dergleichen sind nicht zulässig. Diese Geräte müssen zu jeder Zeit persönlich beaufsichtigt werden. Zeitgleiches nutzen anderer Angelruten ist nicht gestattet. Um keine Krankheitserreger in andere Gewässer zu übertragen ist es zwingend notwendig, den benutzten Krebsteller oder die Senke zu desinfizieren, mindestens jedoch die benutzten Geräte gründlich zu trocknen.
Fangmenge wie auch Fanggröße unterliegen keiner Beschränkung. Die Anzahl der entnommenen Krebse ist in die Fangliste des Erlaubnisscheins einzutragen. Die Krebse sind einer sinnvollen Verwertung wie z.B. dem menschlichen Verzehr zuzuführen. Der Transport der gefangenen Tiere hat in einem geschlossenen Behältnis, mit einem Deckel verschließbarem Eimer, zu erfolgen. Dadurch soll verhindert werden, dass während des Transports unkontrolliert Krebse in die Umwelt gelangen können. Laut tierschutzrechtlicher Bestimmungen dürfen Krebse nur in kochendem Wasser getötet werden. Zur Tötung gibt man die Krebse kopfüber in einen Topf mit sprudelnd heißem Wasser. Immer nur so viele, dass das Wasser ständig sprudelt.
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