Vorstände sind:
1. Der Erweiterte Vorstand
2. Der Geschäftsführende Vorstand
3. Der Gesamtvorstand
1. Der Erweiterte Vorstand
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
- dem geschäftsführenden Vorstand
- dem Referenten für Umwelt und Gewässerhege
- dem Organisationswart
- dem Leiter der Fischereiaufsicht
- dem Jugendwart
- dem Leiter der Gewässerwarte
Die Aufgaben regelt eine Geschäftsordnung.