Salmonidengewässer!
1.
Vom 15.Okt. bis 15. März für jegliches Angeln gesperrt.
Vom 16.März bis 15. Mai nur mit einer Rute und nur mit Kunstköder erlaubt.
Vom 16. Mai bis 14. Okt. mit zwei Ruten und beliebigem erlaubt.
2.
50 m oberhalb und 50 m unterhalb der Sohlgleite ist das Betreten von Ufer und Gewässer sowie das Angeln untersagt.
3.
An den Zuwegungen und auf dem Gelände der Mühle Bohle ist das Befahren und Parken für Kfz. aller Art verboten.
6.
Achtung! In der Straße „Im Stavern“ in Georgsmarienhütte-Holzhausen (Weg zur Düte) gilt auf der gesamten Strecke ein Haltverbot, dass auch dort gültig ist, wo die Straße in den Privatweg übergeht.
5.
Sperrstrecken der Gewässerkarte bzw. der Internet-Skizzen beachten.