[ GEWÄSSER / Fließgewässer / 152 Hunte ]
Lage:NDS, LK Osnabrück, Hunteburg, Brücke "An der Oelmühle" bis zur Einmündung in den Dümmer [ kein Gastkartengewässer ]NWA-Gruppe: Hunteburg Auto-Navigation:Stemshorn, Fischerstatt 119 Beschränkungen:
Entnahmefenster-Gewässer: Mindest- und Höchstmaße beachten!
Die erlaubten Angelzeiten sind in den Naturschutzgebieten "Westliche Dümmerniederung" und "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" geregelt (siehe NWA-Internetseite unter "Normen" und in der Skizze zur Hunte).
Vereinsseitig ist das Angeln verboten:
- von „An der Oelmühle“ bis 150m unterhalb (Sohlschwelle/alte Mühle) in Hunteburg (Nähe Hauptstraße)
- im Hunteteich (im Dreieck Hunte/Einmündung Bornbnach)
- vom 01.01. bis 30.04. (Laichschonzeiten)
- von 01.01. bis 30.06. mit Zwillings- und Drillingshaken jeglicher Art (Artenschutz)
- zusätzliche Sperrzeiten von Einmündung Bornbach bis Ende Erlaubnisstrecke wg. VO NSG „Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor“ beachten (siehe Gewässerkarte, www.nwaev.de, Beschilderung)
Im Zeitraum vom 01.01. bis 30.06. dürfen proTag maximal 10 Fische entnommen werden. Die Fangmengenbegrenzung pro Fischart ist ganzjährig zu beachten.
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