 [ GEWÄSSER / Fließgewässer / 172 Nette ]
 Beschränkungen:
Jegliches Angeln ist nur mit Schonhaken oder angedrückten Widerhaken erlaubt
- Sperrstrecken: Innerhalb der Umfriedungen des Klosters St. Angela ist das Angeln verboten.
- Vom 15.10. bis 15.03. für jegliches Angeln gesperrt.
- Vom 16.03. bis 15.05. Beangelung nur mit einer Rute und Kunstköder. Das Angeln mit Madenimitaten oder Wurmimitaten ist verboten.
- Vom 16.05. bis 14.10. Beangelung mit 2 Ruten oder 1 Spinnrute oder 1 Senke oder 1 Krebsteller mit beliebigem Köder
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