Jegliches Angeln ist nur mit Schonhaken oder angedrückten Widerhaken erlaubt
- Sperrstrecken: Innerhalb der Umfriedungen des Klosters St. Angela ist das Angeln verboten.
- Vom 15.10. bis 15.03. für jegliches Angeln gesperrt.
- Vom 16.03. bis 15.05. Beangelung nur mit einer Rute und Kunstköder
- Vom 16.05. bis 14.10. Beangelung mit 2 Ruten oder 1 Spinnrute mit beliebigem Köder (Einschränkung nur in der Rutenanzah)l